Gesetze & Vorschriften
Ab wann darf verkauft werden?
Klasse I „Kleinstfeuerwerk“ (Jugendfeuerwerk) darf das ganze Jahr über ohne zeitliche Einschränkungen an Endverbraucher verkauft werden.
Klasse II „Kleinfeuerwerk“ (Silvesterfeuerwerk) darf dem Endverbraucher in der Zeit vom 01.01. bis 28.12. nicht überlassen werden.
Ist der 28.12. ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, endet das Abgabeverbot mit Ablauf des 27.12.
An wen darf verkauft werden?
Klasse I "Kleinstfeuerwerk" (Jugendfeuerwerk) darf auch an Personen unter 18 Jahren verkauft werden.
Wir empfehlen jedoch die Abgabe nur an Kinder ab 12 Jahren.
Kinder unter 12 Jahren sollten diese Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.
Klasse II "Kleinfeuerwerk" (Silvesterfeuerwerk) darf nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden.